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BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mutmaßlicher Ausgang des Rechtsstreits im Falle seiner Nichterledigung - Anforderungen an die Änderung eines Verwaltungsaktes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 29.07.1986 - VII R 76/75
Anspruch auf Freistellung eingeführter Waren von der Abschöpfung - Genehmigung …
Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
Seine Begründung entspricht im wesentlichen der Begründung seines Urteils vom 26. März 1975 IV 1424/67 Z (Az. des BFH: VII R 76/75 (BFH/NV 1986, 189).Seine Begründung entspricht im wesentlichen der Begründung, mit der das HZA D die Revision im Verfahren VII R 76/75 (BFH/NV 1987, 189) begründet hat.
Zur Begründung führt sie im wesentlichen das gleiche wie im Verfahren VII R 76/75 aus.
Zur Begründung verweist der Senat auf die Gründe seines Urteils von heute im Verfahren VII R 76/75 (BFH/ NV 1987, 189) dessen Beteiligte die Klägerin und das HZA D sind.
- BFH, 14.05.1985 - VII R 35/82
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien
Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
Infolgedessen ist § 138 Abs. 2 FGO nicht anwendbar, soweit die Behörde den Verwaltungsakt aus Gründen ändert, die mit der vom Steuerpflichtigen erhobenen Anfechtungsklage nicht geltend gemacht werden konnten (vgl. die Rechtsprechungsübersicht im BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 VII R 35/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 1986, 45). - BFH, 03.02.1970 - VII K 13/68
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch Änderung des …
Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
Ebenso verhält es sich, wenn z. B. ein Verwaltungsakt infolge des nachträglichen Wegfalls oder der nachträglichen Änderung eines für ihn maßgeblichen Merkmales (insbesondere in den Fällen des § 4 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -) geändert wird (Beschluß des Senats vom 3. Februar 1970 VII K 13/68, BFHE 98, 328, BStBl II 1970, 328). - BFH, 26.02.1985 - VII R 109/78
Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Geschäftsführers für Verkürzungen …
Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
Seine Begründung entspricht im wesentlichen der Begründung seines Urteils vom 26. März 1975 IV 1424/67 Z (Az. des BFH: VII R 76/75 (BFH/NV 1986, 189). - BFH, 13.09.1968 - VI B 101/67
Folgebescheid - Grundlagenbescheid - Gesetzliche Kostenregelung
Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
Das ist der Fall, wenn z. B. ein Folgebescheid lediglich deshalb aufgehoben oder geändert wird, weil der ihm zugrunde liegende Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wurde (BFH-Beschluß vom 13. September 1968 VI B 101/67, BFHE 93, 298, BStBl II 1968, 780).
- BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung
Ändert das FA den Verwaltungsakt aus Gründen, die mit der erhobenen Anfechtungsklage nicht geltend gemacht werden konnten, so ist § 138 Abs. 2 FGO nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 VII R 93/75, BFH/NV 1987, 192).