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   BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75   

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https://dejure.org/1986,15822
BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75 (https://dejure.org/1986,15822)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1986 - VII R 93/75 (https://dejure.org/1986,15822)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - VII R 93/75 (https://dejure.org/1986,15822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mutmaßlicher Ausgang des Rechtsstreits im Falle seiner Nichterledigung - Anforderungen an die Änderung eines Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1986 - VII R 76/75

    Anspruch auf Freistellung eingeführter Waren von der Abschöpfung - Genehmigung

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
    Seine Begründung entspricht im wesentlichen der Begründung seines Urteils vom 26. März 1975 IV 1424/67 Z (Az. des BFH: VII R 76/75 (BFH/NV 1986, 189).

    Seine Begründung entspricht im wesentlichen der Begründung, mit der das HZA D die Revision im Verfahren VII R 76/75 (BFH/NV 1987, 189) begründet hat.

    Zur Begründung führt sie im wesentlichen das gleiche wie im Verfahren VII R 76/75 aus.

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Gründe seines Urteils von heute im Verfahren VII R 76/75 (BFH/ NV 1987, 189) dessen Beteiligte die Klägerin und das HZA D sind.

  • BFH, 14.05.1985 - VII R 35/82

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
    Infolgedessen ist § 138 Abs. 2 FGO nicht anwendbar, soweit die Behörde den Verwaltungsakt aus Gründen ändert, die mit der vom Steuerpflichtigen erhobenen Anfechtungsklage nicht geltend gemacht werden konnten (vgl. die Rechtsprechungsübersicht im BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 VII R 35/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 1986, 45).
  • BFH, 03.02.1970 - VII K 13/68

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch Änderung des

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
    Ebenso verhält es sich, wenn z. B. ein Verwaltungsakt infolge des nachträglichen Wegfalls oder der nachträglichen Änderung eines für ihn maßgeblichen Merkmales (insbesondere in den Fällen des § 4 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -) geändert wird (Beschluß des Senats vom 3. Februar 1970 VII K 13/68, BFHE 98, 328, BStBl II 1970, 328).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 109/78

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Geschäftsführers für Verkürzungen

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
    Seine Begründung entspricht im wesentlichen der Begründung seines Urteils vom 26. März 1975 IV 1424/67 Z (Az. des BFH: VII R 76/75 (BFH/NV 1986, 189).
  • BFH, 13.09.1968 - VI B 101/67

    Folgebescheid - Grundlagenbescheid - Gesetzliche Kostenregelung

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
    Das ist der Fall, wenn z. B. ein Folgebescheid lediglich deshalb aufgehoben oder geändert wird, weil der ihm zugrunde liegende Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wurde (BFH-Beschluß vom 13. September 1968 VI B 101/67, BFHE 93, 298, BStBl II 1968, 780).
  • BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Ändert das FA den Verwaltungsakt aus Gründen, die mit der erhobenen Anfechtungsklage nicht geltend gemacht werden konnten, so ist § 138 Abs. 2 FGO nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 VII R 93/75, BFH/NV 1987, 192).
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